Endlich wieder Feste feiern in Bayern!

Endlich dürfen in Bayern wieder Feste organisiert und gefeiert werden!

Feiern verbindet und Feierlichkeiten gehören zur Stärkung des Zusammenhaltes und des Gemeinschaftsgefühls einfach dazu. Das war in den letzten Jahren leider nicht immer ganz so einfach, aber die lang vermissten Feste sind zurück und es darf wieder gefeiert werden. Wenn auch manchmal noch mit Einschränkungen, aber davon lassen wir uns nicht abhalten. 🙂

Damit bei eurer nächsten Feier alles reibungslos verläuft, hat die Bayerische Staatsregierung einen neuen Leitfaden für Vereinsfeiern herausgebracht. Die Regierung möchte dadurch ehrenamtliche Helfer bei der Pflege bayerischer Traditionen und der Organisation von Festen unterstützen!

Hier geht’s zum Leitfaden: Leitfaden für Vereinsfeiern

Und jetzt auf geht’s – feierts gscheid! 🙂

Eurer Team pack ma’s!

Keine Gema-Gebühren mehr für gemeinnützige Vereine bei kostenlosen Festen!

Mit eurer ehrenamtlichen Tätigkeit gestaltet ihr euren Verein und leistet aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben! Vereinsfeste und Vereinsfeiern sind dabei wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander.

Um euer Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen.

Für euren bayerischen Verein fallen künftig für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr keine GEMA-Lizenzkosten mehr an.

Es ist trotzdem wichtig, dass ihr eure Veranstaltungen bei der GEMA meldet, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt!

 

Die Regelung tritt am 1. April in Kraft.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kosten übernommen werden:

  • Nur eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Bayern
  • Für Vereine, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten
  • Für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr
  • Es darf kein Eintritt bei der Veranstaltung verlangt werden (Spenden sind erlaubt)
  • Maximale Veranstaltungsfläche von 300 qm (größere Flächen sind nicht abgedeckt)
  • Live-Musik oder Musik von Tonträgern
  • Anmeldung der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal

 

Folgende Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt

 

Weitere Infos dazu findet ihr hier.

 

Quelle: www.gema.de

Die neue Online-Seminarreihe der DSEE – STEUERN – DIE VEREINSARBEIT AUS STEUERLICHER SICHT

Liebe Vereine,

die DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) hat eine Seminarreihe zum Thema „Die Vereinsarbeit aus steuerlicher Sicht“ herausgebracht.

 

Seminarbeschreibung:

Geld einnehmen, Geld ausgeben, Geld versteuern. In dieser Online-Seminarreihe geht es ums Geld! Die Steuererklärung für den Verein wird vielleicht nicht zum Jahreshighlight, sie verliert aber ihren Schrecken mit den richtigen Tipps. Wir bringen euch deshalb auf den aktuellen Stand zu den Themen Körperschaftsteuer, Steuerobjekte und Tätigkeitsbericht. Mit den verschiedenen Einnahmen geht es weiter ins Detail zum Umgang mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsoring und der Umsatzsteuer.

 

Die einzelnen Online-Seminare und Termine:

Fix und fertig – die Steuererklärung für Vereine:  25. April 2023 | 17:00 – 18:15 Uhr

Verbucht nochmal! Richtig umgehen mit den Einnahmen im Verein: 26. April 2023 | 17:00 – 18:15 Uhr

Geld? Logo! Der richtige Umgang mit dem Sponsoring: 02. Mai 2023 | 17:00 – 18:15 Uhr

Endlich beschafft! Die Umsatzsteuer für Vereine: 03. Mai 2023 | 17:00 – 18:15 Uhr

 

Mit dem Klick auf  das jeweilige Seminar könnt ihr euch dafür anmelden! 

 

 

 

 

 

 

 

Haftung des Vorstands – Wofür haftet wer?

„Als Vorstand arbeite ich ehrenamtlich für einen guten Zweck und im Gesetz steht doch auch, dass der Verein für alle Schäden verantwortlich ist…“ Eine weit verbreitete Meinung. Doch nur weil sie weit verbreitet ist, ist sie noch lange nicht wahr. Wer haftet also bei Schäden und wer muss für entstandene Kosten aufkommen?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht:
§ 31 Haftung des Vereins für Organe
„Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.“

Dass der Verein für den Schaden verantwortlich ist, eröffnet der geschädigten Person einen Anspruch, bspw. Schadensersatz, gegen die Organisation zu stellen. So weit, so gut.
Allerdings liefert der § 31 BGB keine abschließende Aussage über das Rechtsverhältnis zwischen der Organisation und handelnden Organmitgliedern, bzw. handelnden Personen.

In bestimmten Fällen können Geschädigte einen Schadensersatzanspruch sowohl gegen den Verein als auch gegen die handelnde Person stellen. Neben Vorstandsmitgliedern können in Einzelfällen auch alle Funktionsträger und Bedienstete in Anspruch genommen werden.

Geht es um die persönliche Haftung des Vorstands, besonderer Vertreter oder Funktionsträger, unterscheidet man zunächst zwischen Innenhaftung und Außenhaftung. Bei der Außenhaftung macht ein außerhalb des Vereins stehender Dritter Ansprüche gegen den Verein geltend. Im Falle der Innenhaftung stellt der Verein Ansprüche gegen einen Vereinsvertreter.

Verträge, Fördermittel, …
Ein Vorstandsmitglied oder besonderer Vertreter (Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen) kann persönlich haftbar sein, wenn Verträge geschlossen werden. Aber meist scheidet die
Haftung hier aus, da in der Regel der Verein Vertragspartner des Dritten wird und nicht das handelnde Vereinsorgan selbst.

Aber:

Überschreiten ein Vorstandsmitglied oder der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin die jeweilige Vertretungsmacht, wird nicht der Verein Vertragspartner, sondern das Vorstandsmitglied oder der besondere Vertreter persönlich (s. § 179 Abs. 1 BGB). Um das persönliche Haftungsrisiko abzuwenden, kann der Verein den Vertag im Nachhinein genehmigen. Wird die Genehmigung seitens des Vereins jedoch verweigert, ist das handelnde Vereinsorgan persönlich gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen oder Schadenersatz zu leisten, falls der Vertrag nicht erfüllt wird.

Ein Beispiel, das das Magazin Benedetto dazu bringt:

Gemäß Satzung wird der Verein Flügel hoch e. V. durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Verein hat insgesamt drei Vorstandsmitglieder Vogel, Geier und Adler.
Vorstandsmitglied Vogel kauft, ohne die weiteren Vorstandsmitglieder einzubeziehen, ein Vereinsfahrzeug für 50.000,– EUR bei einem Autohändler. Der Verein ist nicht Vertragspartner
des Händlers geworden, da Vorstandsmitglied Vogel seine Vertretungsmacht überschritten hat. Die Vorstandsmitglieder Geier und Adler lehnen es ab, den Kaufvertrag nachträglich zu genehmigen. Also ist Vorstandsmitglied Vogel dem Autohändler gegenüber verpflichtet.

Achtung Fördermittel!
Auch das Beantragen, Einsetzen und Abrechnen von Fördermitteln gehört zu den Tätigkeiten, für die der Vorstand verantwortlich ist. Kommt es dabei zu Fehlern, fordert der Fördermittelgeber einen Teil oder sogar die gesamte Fördersumme vom Verein zurück. In diesem Fall wird der Verein den Vorstand per Mitgliederbeschluss in die Haftung nehmen, um das Vereinsvermögen zu schützen. Besteht hier kein passender Versicherungsschutz, bspw. eine D&O-Versicherung, müssen Vorstände die Summe aus dem Privatvermögen begleichen.

Unerlaubtes, schädigendes Handeln
Auch wenn schädigende Handlungen eines Vereinsvertreters grundsätzlich dem Verein zugeschrieben werden, wird die Haftung der tatsächlich handelnden Person damit nicht ausgeschlossen. Sie haftet − neben dem Verein − für die von ihr begangenen unerlaubten Handlungen. Hier muss nun unterschieden werden, wer tatsächlich verantwortlich und damit haftbar ist.

Zu prüfen, wer tatsächlich haftet, ist nicht leicht, denn auch hier gibt es Fallstricke, wie beispielsweise das Organisationsverschulden:
Eine gerade 18 Jahre alt gewordene Jugendwartin wird erstmalig vom Verein beauftragt, einen Vereinsausflug für Jugendliche zu organisieren und durchzuführen. Leider hat die junge Frau versäumt, die Rückfahrt zu buchen. Daher müssen die Ausflugsteilnehmer per Taxi zurück zum Vereinsgelände gebracht werden. Wer trägt also die entstandenen Taxikosten? Den Fehler hat zwar die Jugendwartin gemacht, doch in diesem Fall könnte dem Vorstand ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden und die Mitgliederversammlung könnte beschließen, dass der Vorstand die Taxikosten aus eigener Tasche übernehmen muss.

Absicherung
Ein dem Vereinsleben angepasster Versicherungsschutz zum einen und sachkundige Beratung zum anderen, schaffen Sicherheit für Vorstände und alle im Auftrag des Vereins handelnden
Personen. Auf www.deutsches-ehrenamt.de findest du Themen des Vereinslebens inkl. Haftungsrisiken und Infos, wie Organisationen abgesichert werden können.

 

Quelle: Benedetto – Vereinsmagazin Deutsches Ehrenamt – Ausgabe März 2023

 

 

 

Update – Vereins-Rock-Festival Arnstorf – Samstag, 15. Juni 2024!

Am 13. März traf sich zum zweiten Mal die Vereins-Werkstatt für das Vereins-Rock-Festival Arnstorf um sich über Neuigkeiten auszutauschen.

Das Vereins-Rock-Festival hat bereits bei vielen Vereinen großes Interesse geweckt. Einige davon haben sich auch schon für unseren Infonachmittag bzw. Vereinsstammtisch am 25.03.2023 (ab 15:00 Uhr) angemeldet.

Gerne können sich noch weitere Vereine, die zum Markt Arnstorf gehören, für den Frühjahrsstammitsch anmelden.

Eine Anmeldung ist über info@pack-mas.bayern oder ONLINE möglich.

An diesem Nachmittag wird das weitere Vorgehen und Details besprochen.

Gerade wird mit einigen lokalen Bands verhandelt, die am 24. Juni 2024 nachmittags und abends spielen.

Die Website www.vereinsrockfestival.de für das Vereins-Rock-Festival Arnstorf ist jetzt online! Momentan wird sie noch bearbeitet, aber ihr könnt euch bereits jetzt die Fotos vom damaligen Mark-Rock-Festival angucken 😉

Falls noch Fragen auftauchen oder euer Verein sich direkt für das Vereins-Rock-Festival Arnstorf anmelden möchte, meldet euch gerne unter 08723/978302 oder per E-Mail orga@vereinsrockfestival.de.

 

Nach dem Frühjahrsstammtisch werden wir uns mit neuen Einzelheiten wieder bei euch melden! – Stay tuned! 😀

Mitgliederversammlungen von Vereinen können künftig hybrid stattfinden!

Der Bundestag beschloss am 09.02.2023 das Gesetzt, dass Vereine künftig grundsätzlich hybride und digitale Mitgliederversammlungen einberufen dürfen – unabhängig von einer Satzungsregelung.

Das bedeutet, dass künftig Mitgliederversammlungen sowohl in Präsenz als auch in Videokonferenz oder in hybrider Form möglich sind. Außerdem kommt die Teilnahme per Chat, Telefonkonferenzen oder Abstimmungen per E-Mail hinzu.

Hybrid ist also die Mischform aus beiden Varianten, egal ob ein Mitglied virtuell oder vor Ort teilnimmt – für die Versammlung macht es keinen Unterschied.

 

Folgende Hürden bleiben bestehen:

  • Sollte keine entsprechende Satzungsregelung vorhanden sein, ist für die wirksame Einberufung der Beschluss der Mitglieder notwendig. Dieser kann für alle oder nur einzelne zukünftige Versammlungen gelten.
  • Es ist ebenfalls notwendig, dass bei der Einberufung einer virtuellen oder hybriden Versammlung, angegeben werden muss, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Der Verein muss die Mitglieder also aufklären, was sie im Umgang mit den technischen Mitteln beachten müssen.
  • Diese neue Regelung kann auch durch bestimmte Satzungsregelungen ausgeschlossen werden. Für die meisten Vereine ist diese neue Regelung aber eine Entlastung.  Es ist noch nicht klar, wann die Regelung in Kraft tritt.

 

Hybride Versammlungen haben dieselben Voraussetzungen wie Präsenzveranstaltungen:

  • Jedes Mitglied wurde satzungsgemäß eingeladen
  • Jedes Mitglied hat Rederecht und kann davon während der Versammlung Gebrauch machen
  • Jedes Mitglied kann Anträge einbringen
  • Abstimmungen sind gleichermaßen rechtskräftig

 

Wir halten euch auf dem Laufenden!

 

Quellen:

www.vereinswelt.de

www.iww.de

wwww.deutsches-ehrenamt.de

 

 

Wichtige Downloads

Dokumentenvorlagen zur Verwendung in Ihrem Verein:

Datenschutzvorlagen:

Die Vorlagen werden uns von der Firma Netxp GmbH in Eggenfelden zur Verfügung gestellt: http://www.netxp-verein.de. Herzlichen Dank!

 

Unterlagen zu unseren Vereinsseminaren:

Seminare 2023

 

Seminare 2022

29.09.2022: Kassenprüfung Theorie und Praxis

21.07.2022: Präsentation_Gemeinnützigkeit im Verein

28.04.2022: Präsentation Kassier – und JETZT

17.02.2022: Vorstand – und JETZT?: Präsentation

25.01.2022: Digitalisierung im Verein II:  Präsentation_Digitalisierung im Verein II

 

Interessante Links:

Wertvolles Wissen rund um die Vereinsführung – monatlich aktuelle Infos: http://www.deutsches-ehrenamt.de/benedetto)

1. Vereins-Werkstatt zum Thema „Vereins-Rock-Festival Arnstorf“

Coole Neuigkeiten aus dem „Vereinsnetzwerk in und um Arnstorf“!

Am 14. Januar 2023 traf sich zum ersten Mal die Strategiegruppe in Zusammenarbeit mit vier Vertretern aus unserem Vereinsnetzwerk zur Planung für das Vereins-Rock-Festival 2024 in Arnstorf. Der Wunsch nach einem Event dieser Art wurde bereits beim ersten Gründungstreffen des Netzwerkes 2021 gemeinsam erarbeitet – jetzt wird er tatsächlich umgesetzt!

In der Werkstatt wurden die ersten Eckdaten für das Vereins-Rock-Festival festgelegt. Es ging unter anderem um den Termin, Ort, Veranstalter, Finanzierung, Musik, Verpflegung und um kreative Ideen für die einzelnen Vereine, welche Aktivitäten durchgeführt bzw. wie sie sich präsentieren können.

Das Vereins-Rock-Festival wird eine Neuauflage vom in 2017 einmalig durchgeführten Markt-Rock-Festival. Wir erweitern die Konzertveranstaltung zu einem ganztägigen Vereinsfestival. Bereits tagsüber können sich alle Vereine in und um Arnstorf präsentieren, um ihren Bekanntheitsgrad zu steigern, neue Mitglieder zu begeistern oder um ihre Vereinskasse aufzubessern. Abends findet dann für die jüngeren und junggebliebenen Gäste ein Konzert mit drei lokalen Bands statt.

 

Festival-Termin: Samstag, 15. Juni 2024

 

Die Unterstützung des Marktes Arnstorf, vertreten durch Bürgermeister Christoph Brunner, als Veranstalter sowie die Finanzierung ist bereits geplant.

Zusätzliche Infos und Vorstellung des Vereins-Rock-Festivals Arnstorf erhaltet ihr beim nächsten Vereinsstammtisch am 25. März 2023 in Mariakirchen.

Eine Anmeldung dafür ist über info@pack-mas.bayern oder online hier möglich.

Die nächsten Steps sind bereits in vollem Gange.

Wir halten euch auf dem Laufenden!

 

Auf dem Foto von links: Bürgermeister Christoph Brunner, Rainer Gratz, Peter Rickinger, Sonja Geigenberger, Gerhard Attenberger, Xaver Pongratz, Susanne Frank und Harry Brandl.

Im Portrait: Gudrun Richter-Förtsch und die Arnstorfer Asylhilfe

Gudrun Richter Förtsch engagiert sich seit 2015 in einem ungebundenen Asylhelferkreis in Arnstorf. Was sie antreibt, was sie bislang erlebt hat und wie ihre Gedanken an die Zukunft sind, hat sie uns im Interview beantwortet:

 

Seit wann sind Sie in der Asylhilfe aktiv?

Als im Dezember 2015 die ersten Flüchtlinge ohne hinreichende Ankündigung („In den nächsten Tagen werden Ihnen Flüchtlinge zugeteilt!“) in Arnstorf ankamen, wurde eilig eine Kennenlern-Veranstaltung im Vereinsheim organisiert, denn aus den „nächsten Tagen“ wurde der Abend des gleichen Tages und plötzlich waren da mehrere Busse, die ihre menschliche Fracht in Arnstorf abluden und es gab keine ausreichenden Unterkünfte! Ich ging auch hin. So entstand ein ungebundener Helferkreis, der sich zum Ziel setzte, die Angekommenen als wichtigste Starhilfe mit der deutschen Sprach vertraut zu machen. Zum größen Teil waren es Lehrer und Lehrerinnen, die entweder bereits im Ruhestand waren oder kurz davor. Es handelte sich um etwa zehn bis 15 Personen. Ich war eine davon.

 

Haben Sie Mitstreiterinnen?

Streiten ist wohl das falsche Wort, aber ich verstehe, was Sie meinen. Zu Anfang waren es viele Arnstorfer aus allen Gemeindeteilen. In den Räumen der VHS im Unteren Schloss saßen manchmal bis zu 60 Flüchtlinge im Unterricht, der zweimal in der Woche am Dienstag- und Donnerstagvormittag stattfand. Nach und nach haben sich viele davon zurückgezogen. Zuletzt blieb nur ein „harter Kern“ von Mitbürgerinnen und Mitbürgern übrig, auf die ich mich bis heute verlassen kann. Dazu gehören mittlerweile auch einige „Neubürger“ aus den Ländern, aus denen sie geflüchtet waren. So kommt unsere Hilfe Stück für Stück zurück.

 

Wie sieht Ihre ehrenamtliche Tätigkeit konkret aus?

In den Jahren hat sich meine Tätigkeit immer wieder den erforderlichen Bedürfnissen angepasst. War es zuerst der Sprachunterricht, wurde bald Hilfe bei Behördengängen und beim Abschluss von Verträgen (Anträge bei Behörden, GZE oder Mietverträgen) und Hausaufgabenhilfe bzw. Homeschooling notwendig. Im Augenblick handelt es sich eher um Einzelbegleitung, z.B. begleite ich eine afghanische Familie. Der Familienvater hatte auf der Flucht einen Unfall und sitzt seit 2016 im Rollstuhl.

 

Was bewegt Sie dazu, sich zu engagieren?

Meine Eltern waren selbst Flüchtlinge aus Schlesien. Sie haben oft von erfahrener Hilfe oder auch von Ablehnung erzählt. So konnte ich mir gut vorstellen, wie es in den Angekommenen aussah, heimatlos, ohne Unterkunft und Sprachkenntnisse. Bis heute leitet mich auch mein christliches Weltbild. Gerade die Weihnachtserzählung steht für Fluchterfahrungen.

 

Wie sieht Ihr Engagement aktuell aus – Stichwort Ukrainekrieg?

Für die ukrainischen Flüchtlinge habe ich mich bisher in einem Ferienkurs für Kinder: „Deutsch sprechen und verstehen“ engagiert. Der weitere Einsatz wird von Frau Geigenberger von der Lindner-Stiftung geleistet. Aus gesundheitlichen Gründen muss ich seit einigen Monaten kürzer treten und kann nicht mehr so arbeiten, wie ich gerne würde.

 

Wie sehen Sie die Zukunft zum Thema Asyl?

Nach wie vor sehe ich vor allem die Hilfsbedürftigkeit der Menschen und ich sehe, dass unsere Gesellschaft noch eine große Aufgabe vor sich hat, die gelöst werden muss. Unsere Welt hat sich verändert und mit ihr unsere Gesellschaft. Nur wenn wir uns mit ihr verändern, können wir uns weiter entwickeln. Nicht durch Zurückschauen auf  Vergangenes und durch Festhaltenwollen des Gewesenen gibt es Weiterentwicklung. Es bedarf steter Erinnerung an das Vergangene, verbunden mit dem vertrauensvollen Blick nach vorn, um die notwendigen Schritte ohne Angst vor den/dem Fremden und vor Überfremdung zu haben. Das ist meine Hoffnung für die Asylarbeit in den kommenden Jahren.

Im Rahmen des Projekts „Ein Vereinsnetzwerk in und um Arnstorf“ des Förderprogramms “Engagiertes Land” der DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt).

Im Portrait: Der VdK Arnstorf – „Zukunft braucht Menschlichkeit“

Von diesem Verein hat wohl jeder schon mal gehört – was genau der VdK aber macht, wissen viele nicht. Irgendwas mit Rente? Richtig, auch in der Rentenberatung ist der Verband tätig, der mit allein 770.000 Mitgliedern in Bayern ziemlich stark ist. Aber nicht nur: Der VdK ist der größte Sozialverband in ganz Deutschland – Menschen mit Behinderung, Kranke und Pflegebedürftige, Rentnerinnen/Rentner und Arbeitslose erhalten so eine hörbare Stimme. Der Verband macht sich stark und mischt sich in die Sozialpolitik ein und bietet an vielen Standorten eine Rechtsberatung in nahezu allen sozialen Belangen an. Und was bedeutet die Abkürzung VdK überhaupt? Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands. Der Name ist selbsterklärend, schaut man auf das Gründungsjahr 1947 zurück. Genau so lange gibt es den VdK-Ortsverband in Arnstorf.

Wie das konkret aussieht, erzählen erster Vorstand Norbert Loritz, stellvertretender Vorsitzender Josef Koll und Schriftführerin Rita Sattelberger. „In Arnstorf selbst haben wir keine Rechtsberatung, die ist ausschließlich durch Fachkräfte der Kreisverwaltung in Pfarrkirchen möglich. Wir sind gern dazu bereit, die Leute dorthin zu begleiten,“ sagt Josef Koll. Norbert Loritz berichtet von der jährlichen HWH-Sammlung, die zum VdK gehört wie die Butter aufs Brot: Von den gesammelten Geldern werden Sachspenden und Gutscheine besorgt, die an arme Menschen am Ort verteilt werden. Wie der Verband herausfindet, wer bedürftig ist? „Oftmals erfahren wir über Dritte, wer Kleinigkeiten und Gesten gut gebrauchen kann,“ sagt der erste Vorstand.

Gesten – darunter fällt vor allem auch Zeit. Da werden kranke Menschen besucht, um einfach nur zuzuhören und da zu sein, da gibt es das alljährliche kostenlose Weihnachtsessen, verbunden mit der Weihnachtsfeier für bedürftige Menschen in der Gemeinde. Bei Beerdigungen von Mitgliedern ist der VdK mit einer eigenen Fahne dabei. Geplant sind derzeit Kaffeekränzchennachmittage, zum Beispiel im Parkwohnstift. Vieles hat freilich die Pandemie erschwert – da konnten die Mitglieder nichts gegen die Einsamkeit vieler Menschen unternehmen. Aktuell sucht der Verband Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter, ehrenamtlich Engagierte, die mit pflegebedürftigen Menschen Zeit verbringen: Sei es eine Unterhaltung, ein Spiel oder das Vorlesen von Zeitung und Büchern.

Aber auch für behinderte junge Menschen und Kinder sozial benachteiligter Eltern bietet der VdK Aktivitäten, wie diverse Ferienveranstaltungen. „Der VdK Bayern organisiert das Ganze und wir übernehmen die Anmeldung,“ klärt Norbert Loritz auf. Monatlich findet der Stammtisch statt, der gleichzeitig eine Infoveranstaltung ist. Zu unterschiedlichen Themen werden Vorträge organisiert – oder die Gesprächsrunde bleibt offen und es können sämtliche Themen besprochen werden, die gerade wichtig sind. Was auch regelmäßig stattfindet, ist der jährliche Ausflug, der für alle offen ist. Norbert Loritz organisiert diese Fahrten selbst.

Wie in so vielen Vereinen ist auch der Ortsverband in Arnstorf auf Nachwuchssuche. „Der VdK hat ein Rentnerimage, dabei sind die Themen nicht altersbezogen. Allein, wer sich unabhängig von der Konfession sozial engagieren möchte, ist bei uns gut aufgehoben,“ sagt Josef Koll. Derzeit gibt es eine Frauenbeauftragte und eine Jugendbeauftragte. Andere Bereiche, wie zum Beispiel Schulbeauftragte, HWH-Sammlerinnen und Berater für Barrierefreiheit wären zu besetzen. Schulungen führt der VdK selbst durch. Ebenfalls ein Ziel, das sich die Ortsgruppe für 2023 gesetzt hat: Nichtbehinderte und Behinderte zusammenzubringen. „Es soll keine Abgrenzung geben,“ sagt Rita Sattelberger. Darum setzt sich der Verband besonders für Inklusion und Barrierefreiheit ein – ein nicht ganz leichtes Unterfangen. Die drei erinnern sich an das Familienfest vor ein paar Jahren, bei dem sich Interessierte in einen Rollstuhl setzen konnten, um zu erfahren, wie sich das anfühlt und wie mühsam es sein kann, ohne Unterstützung durch den Markt zu fahren.

Was treibt die Anwesenden an? Rita Sattelberger muss nicht lange überlegen: „Mir ist es ein Anliegen, mich für die Schwächeren in der Gesellschaft einzusetzen. Jeder Mensch hat Bedürfnisse, jeder wird aber nicht gleichermaßen gehört und gesehen.“ Norbert Loritz erzählt von seiner beruflichen Laufbahn als Beschäftigter bei einer Krankenkasse – naheliegend war da das ehrenamtliche Engagement beim VdK, wo er sein jahrzehntelanges Wissen einbringen kann. Josef Koll ist nach einem Unfall zum VdK gekommen – der Verband hat ihm gut geholfen. Auch darum ist er gern in der Vorstandschaft engagiert. Mit über 420 Mitgliedern in der Marktgemeinde ist da einiges zu tun.

Über die rege Unterstützung der Vorstandsmitglieder untereinander ist Norbert Loritz froh: „Jetzt sind wir gut aufgestellt und es wäre schön, wenn junge Leute dazukämen, die sich für ein Ehrenamt im Ortsverband interessieren.“ Viel Hoffnung setzt er ins Vereinsnetzwerk in und um Arnstorf. Überschneidungen sieht der erste Vorstand mit dem Fahrdienst der Gemeinde und der Aktion „Aktiv im Alter“ und er ist sich sicher, dass sich da mit noch so manches bewegen ließe: „Es ist wichtig, dass sich die Vereine untereinander kennenlernen.“ Er weiß aus Erfahrung, wie wichtig es ist, Menschen Möglichkeiten aufzuzeigen. Josef Koll pflichtet ihm bei: „Durch viele kleine Aktionen wollen wir im neuen Jahr das Positive aus den Leuten rausholen. Denn dass in jedem und jeder Positives steckt, davon bin ich überzeugt.“ Rita Sattelberger nickt. Sie weiß von den Besuchen bei den bedürftigen Menschen, dass oft Tränen der Freude fließen. Das treibt sie an, zu helfen. Und da ist es, das menschliche Band, das den VdK so wertvoll macht.

 

Im Rahmen des Projekts „Ein Vereinsnetzwerk in und um Arnstorf“ des Förderprogramms “Engagiertes Land” der DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt).