Was ist das Transparenzregister überhaupt?
Das Transparenzregister ist seit 2017 eine offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland, welches den Zweck hat, wirtschaftlich Berechtigte z. B. von gemeinnützigen Vereinen offen zu legen.
Das Ziel ist die Schaffung von mehr Transparenz durch die Offenlegung von jenen Personen, welche „die Fäden in Bezug auf komplizierte juristische Vereinsstrukturen in der Hand haben“.
Wer ist mit „wirtschaftlich Berechtigte“ gemeint?
Ein wirtschaftlich Berechtigter ist sozusagen der gesetzliche Vertreter eines Vereins.
Gesetzlicher Vertreter eines Vereins = Vereinsvorstand
Was bedeutet Mitteilungsfiktion?
Die Mitteilungsfiktion gilt für alle Vereine und bedeutet, dass das Amtsgericht automatisch im Vereinsregister hinterlegte Daten (z. B. gespeicherte Daten von wirtschaftlich Berechtigten) an das Transparenzregister weitergibt, ohne, dass der Verein selber aktiv werden muss.
Das bedeutet: Bereits beim Vereinsregister hinterlegte Daten werden automatisch bis 01.01.2023 an das Transparenzregister weitergeleitet!
Wann muss mein Verein trotzdem aktiv werden?
In Folgenden Fällen muss eine eigenständige Meldung an das Transparenzregister vorgenommen werden:
- Änderungen des Vereinsvorstands werden nicht unverzüglich zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet
- Es gibt mindestens einen wirtschaftlich Berechtigten, welcher nicht Vorstand des Vereins ist, sondern aus anderen Gründen wirtsch. berechtigt ist
- Ein wirtsch. Berechtigter hat den Wohnort außerhalb von Deutschland, hat eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere Staatsangehörigkeit
Welche Angaben werden dem Transparenzregister automatisch mitgeteilt oder haben Mitteilungspflicht?
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort (nur Ort)
- Wohnsitzland
- Staatsangehörigkeit
- Typ des wirtschaftlich Berechtigten und Art/ Umfang des wirtschaftlichen Interesses (vgl. §19 Abs. 1 GwG)
WICHTIG: Für Vereine bedeutet das ganz konkret, dass Änderungen im Vorstand künftig unverzüglich beim Vereinsregister angemeldet werden müssen. Wer hier schludert, riskiert, dass die Fiktionswirkung für das Transparenzregister aufgehoben wird. Zudem kann das Transparenzregister, anders als das Vereinsregister, unterlassene Meldungen mit Bußgeldern belegen.
Welche Kosten kommen auf den Verein für die Eintragung im Transparenzregister zu?
Für die Führung des Registers wird eine jährliche Gebühr verlangt (Vereinfachung des Verfahrens zur Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine!).
2021 bis 2023: Stellung eines vereinfachten Antrags auf Gebührenbefreiung beim Transparenzregister
Ab 2024: Keine Gebührenbescheide mehr für gemeinnützige Vereine!
Achtung: Die Beantragung der Gebührenbefreiung für 2021 ist nur noch bis 30.06.2022 möglich!
Wo ist eine Registrierung in das Transparenzregister möglich?
Unter www.transparenzregister.de
–> Für die Gebührenbefreiung wurde ein entsprechend individualisiertes Antragsformular an jeden Verein per Post versandt!
Lobbyregister: Gibt es eine Eintragungspflicht für Vereine?
Ja, sofern eine Interessensvertretung bzw. Lobby-Arbeit betrieben wird. Im Gegensatz zum Transparenzregister müssen sich Vereine im Lobbyregister aktiv um die Eintragung kümmern.
Quelle: DEUTSCHES EHRENAMT e. V. – Benedetto
Link zum Beitrag: Benedetto-Ausgabe-April