Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Sondersituation in der Corona-Pandemie.
Es gelten folgende Termine für die Steuererklärung 2020:
- bis 31. Oktober 2021 ohne Steuerberater (statt 31. Juli)
- bis 31. Mai 2022 mit Steuerberater (statt 28. Februar)