Google Fonts

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Das Landgericht München hat am 20.01.2022 die Rechtswidrigkeit der dynamischen Einbindung von Google Fonts beschlossen! Viele Website-Betreiber erhalten seitdem Abmahnungen und Schadensersatzanforderungen aufgrund von DSGVO-Verstößen. Von der Abmahnwelle sind leider auch die Vereine betroffen!

Jetzt müssen Sie die gewünschte Schriftart herunterladen und auf Ihrem Server speichern. Wenn Sie die Website besuchen, werden die Schriftarten daher direkt von Ihrem Server heruntergeladen und nicht wie zuvor von Online-Servern von Google. Die lokale Speicherung von Google Fonts ist DSGVO-konform!

 

Sie möchten wissen, ob auch Ihre Website davon betroffen ist?

Hier geht’s zum Google Fonts Checker!

 

Wurden bei Ihnen Google Fonts erkannt, sollten Sie schnell handeln, um von einer Abmahnung verschont zu bleiben!

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung benötigen, können Sie eine unverbindliche Anfrage an info@ehrenamt24.de stellen. Ehrenamt24 hat eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit entwickelt, den Vereinen hier zu helfen.

 

Quelle: Newsletter von ehrenamt 24 Benefits GmbH