Mit eurer ehrenamtlichen Tätigkeit gestaltet ihr euren Verein und leistet aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben! Vereinsfeste und Vereinsfeiern sind dabei wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander.
Um euer Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen.
Für euren bayerischen Verein fallen künftig für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr keine GEMA-Lizenzkosten mehr an.
Es ist trotzdem wichtig, dass ihr eure Veranstaltungen bei der GEMA meldet, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt!
Die Regelung tritt am 1. April in Kraft.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kosten übernommen werden:
- Nur eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Bayern
- Für Vereine, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten
- Für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr
- Es darf kein Eintritt bei der Veranstaltung verlangt werden (Spenden sind erlaubt)
- Maximale Veranstaltungsfläche von 300 qm (größere Flächen sind nicht abgedeckt)
- Live-Musik oder Musik von Tonträgern
- Anmeldung der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal
Folgende Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
Weitere Infos dazu findet ihr hier.
Quelle: www.gema.de