Der Deutsche Bundestag hat am 29.10.2021 beschlossen, dass die Regelungen zur virtuellen Mitgliederversammlung bis einschließlich 31.8.2022 verlängert werden. Begründet wird diese Entscheidung mit der ungewissen Fortentwicklung der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden Versammlungsbeschränkungen.
Mit dieser Beschlussfassung können Vereine die Möglichkeit der virtuellen Mitgliederversammlung bis 31.8.2022 nutzen, auch wenn dies (noch) nicht in der Vereinssatzung verankert ist.
Wir empfehlen allen Vereinsvorständen, die Möglichkeiten einer virtuellen Mitgliederversammlung in der nächsten Versammlung in die Satzung mit aufzunehmen, damit der Vorstand in Zukunft flexibel entscheiden kann, in welcher Form die Versammlung stattfinden soll.
Wenn Sie Hilfe bei einer entsprechenden Formulierung für die Satzung brauchen, hilft Ihnen die Freiwilligenagentur pack ma´s gerne weiter!
Weitere Infos über Vorgaben und Durchführung von Mitgliederversammlungen finden Sie hier: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/mitgliederversammlung/#toggle-id-9
Infos zur Virtuellen Mitgliederversammlung (Wissenswertes für Vereine) finden Sie unter folgenden Link: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/virtuelle-mitgliederversammlung/#toggle-id-5-closed