Die Durchführung virtueller Mitgliederversammlung und die Verschiebung der Versammlung werden mit Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie erleichtert. Das Gesetz tritt im März 2021 in Kraft und gilt bis Ende 2021.
Details zur rechtlichen Absicherung virtueller Versammlungen und zur Verschiebung von Mitgliederversammlungen finden Sie hier: