Zum 1. September 2022 enden die sogenannten „Corona-Sonderregelungen“ für Vereine.
Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse!
Hintergrund der Corona-Sonderregelungen:
Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27.03.2020 – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – auch Sonderregelungen zu Vorschriften des Vereinsrechts vorgenommen. Das Gesetz sollte es Vereinen erleichtern, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Diese Regelungen laufen zum 1. September 2022 aus.
Den gesamten Beitrag zum Thema finden Sie auf der Homepage der DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt). Schauen Sie doch direkt dort vorbei und wenn Fragen auftauchen, steht Ihnen die Freiwilligenagentur pack ma’s (in Trägerschaft der Hans Lindner Stiftung) mit ihren Vereinsexperten gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Link zum Beitrag: Website DSEE