GEMEINSAM, im neuen Zuhause – Rottal-Inn.
Hilfe und Unterstützung für die Ukraine
In Kooperation mit dem Landkreis Rottal-Inn.
Die Nachrichten über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben viele Menschen in Europa, in Deutschland, und auch im Landkreis Rottal-Inn erschüttert. Auf mehreren Demonstrationen, in den sozialen Netzwerken, in Vereinen und Organisationen gab und gibt es zahlreiche Solidaritätsbekundungen. Darüber hinaus gilt es natürlich, konkrete Hilfen für die geflüchteten Menschen bei uns vor Ort – in Rottal-Inn und darüber hinaus – zu organisieren und bei ihrem Ankommen zu unterstützen.
Die Freiwilligenagentur pack ma´s sammelt deshalb Informationen über Spendenaktionen, Hilfsangebote, weiterführende Beratungen und andere Vorhaben – insbesondere für den Landkreis Rottal-Inn, aber auch darüber hinaus. Hinweise, Anregungen und Kontakte sind herzlich willkommen.
Infos zur aktuellen Situation in der Ukraine: Aktuelles
Möglichkeiten zur Unterstützung in Rottal-Inn
In enger Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement des Landratsamtes Rottal-Inn werden Hilfsangebote und Unterstützungsbedarfe für Menschen, die aus der Ukraine nach Rottal-Inn kommen, erfasst und koordiniert.
Registrierung Helferdatenbank:
- Sie möchten sich ehrenamtlich in Form von Zeit- oder Sachspenden für die Flüchtlingshilfe engagieren?: Registrierung ehrenamtliche Helfer
- Sie haben Bedarf an einer Zeit- oder Sachspende (z. B. hilfesuchende Institution oder Familie)?:Registrierung-Hilfe-Bedarf
- Sie möchten hauptamtliche Willkommenskraft an einer Schule werden? Registrierung hauptamtliche Willkommenskräfte
13.5.2022: !!! WICHTIG !!! WICHITG !!! WICHTIG !!!
Das Landratsamt Rottal-Inn informiert:
Die ukrainischen Flüchtlinge sollen nach dem sog. Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden, um eine gleichmäßige Verteilung und damit eine bessere Versorgung mit Wohnraum, Schul- und Kitaplätzen und vieles mehr zu erreichen. Inzwischen liegen verlässliche Zahlen vor, die belegen, dass Bayern bereits viel mehr Flüchtlinge aufgenommen hat, als nach dieser Quotenregelung aufzunehmen wären. Daher sind neu ankommende Flüchtlinge nach den aktuellen Vorgaben jetzt grundsätzlich an diejenigen Bundesländer zu verweisen, in denen die Aufnahmeverpflichtung noch nicht erfüllt ist.
Das bedeutet, dass für Personen, die neu im Landkreis Rottal-Inn ankommen, keine direkte Aufnahme im Landkreis Rottal-Inn mehr möglich ist, wenn nicht ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
In folgenden Situationen kann jemand weiterhin direkt in den Landkreis Rottal-Inn zuziehen:
- Jemand hat bereits eigenständig Wohnraum im Landkreis Rottal-Inn gefunden (nicht gemeint ist hier „Gästecouch“ u.ä. für nur kurzfristigen Verbleib – mindestens konkretes Mietengebot oder ein ununterschriebener Mietvertrag)
- Jemand hat einen konkreten Arbeitsplatz hier in Aussicht (Bestätigung Arbeitgeber)
- Familienzusammenführung einer sog. „Kernfamilie“, das sind Eltern und ihre minderjährigen Kinder.
Ansonsten sind wir angehalten, die Personen an eine ANKER Einrichtung zu verweisen, von wo aus sie im Regelfall an ein Bundesland weitervermittelt werden, das seine Aufnahmequote noch nicht erfüllt hat. Vom Landkreis Rottal-Inn aus würden sie an die ANKER Einrichtung in Deggendorf verwiesen werden.
Ein neu in der BRD ankommender Flüchtling sollte sich am besten gleich bei einer ANKER/Erstaufnahmeeinrichtung im Bundesgebiet melden; damit könnte vermieden werden, dass jemand erst von der Grenze ins Rottal kommt und dann doch an ein anderes Bundeland weiterreisen muss, wenn die o.g. Kriterien nicht erfüllt sind.
Wenn eine gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erreicht wäre und Bayern dann ggf. einmal zu den aufnahmeverpflichteten Bundesländern zählen würde, sähe die Situation wieder anders aus.
Sie haben Fragen zum Ausländerrecht? Ausländeramt Telefon 08561/20-662 oder E-Mail: abh-ukraine@rottal-inn.de
Aktuelle Veranstaltungen:
Mai – Juli 2022 (insgesamt 10 Termine): „Infos zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen“
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.migranet.org/termine/anerkennung oder Flyer Deutsch / Flyer Ukrainisch